Verstoß gegen das Urheberrecht - Bitte alle lesen!!!
Moderator: Aconita
Re: Verstoß gegen das Urheberrecht - Bitte alle lesen!!!
wenn sie Erben haben, hilft das aber leider auch nicht :mrgreen:
- elfenblume
- Beiträge: 1181
- Registriert: Dienstag 15. Januar 2013, 14:41
- Wohnort: jetzt in Schleswig Holstein
- Kontaktdaten:
Re: Verstoß gegen das Urheberrecht - Bitte alle lesen!!!
Danke Schokolaaade für Deinen Ausführungen jetzt ist mir eigentlich garnichts mehr klar.
Aber ich kann es ja jetzt immer wieder lesen Gott sei Dank zitiere ich nicht gerne daher kann ich auch nicht so schnell in diese Falle tappen, aber es gibt ja genug andere.
Rechtstexte eben wir könnt Ihr da nur durchblicken Ihr Juristen
Aber ich kann es ja jetzt immer wieder lesen Gott sei Dank zitiere ich nicht gerne daher kann ich auch nicht so schnell in diese Falle tappen, aber es gibt ja genug andere.
Rechtstexte eben wir könnt Ihr da nur durchblicken Ihr Juristen
Grüßle Eure Elfenblume
Wichtelsteckbrief
Wichtelsteckbrief
Re: Verstoß gegen das Urheberrecht - Bitte alle lesen!!!
wenn das jeder könnte, wären wir ja überflüssig - komplizierte Rechtstexte schützen einen ganzen Berufsstand
Re: Verstoß gegen das Urheberrecht - Bitte alle lesen!!!
In Österreich sind Werke 70 Jahre nach dem Tod des "Schöpfers" gemeinfrei.rokoud hat geschrieben:wenn sie Erben haben, hilft das aber leider auch nicht :mrgreen:
Bei Gemälden müßte man selbst photographieren, sonst hält der jeweilige Photograph das Urheberrecht, auch bis 70 Jahre nach seinem Ableben.
Nur zum besseren Verständnis: In diesem Forum gilt das deutsche Urheberrecht?
Re: Verstoß gegen das Urheberrecht - Bitte alle lesen!!!
Ich glaube, das ist in Deutschland im Prinzip genauso geregelt (wobei ich jetzt nicht sicher bin, ob es bei uns auch 70 Jahre sind). Ich meinte auch eigene Photographien, denn für fremde gilt bei uns dasselbe wie bei Euch.
Leider gibt es nicht wenige Autoren, die Weltliteratur verfasst haben und noch keine 70 Jahre tot sind.
Leider gibt es nicht wenige Autoren, die Weltliteratur verfasst haben und noch keine 70 Jahre tot sind.
Re: Verstoß gegen das Urheberrecht - Bitte alle lesen!!!
Fühlt sich jemand getroffen und reagiert dann so, echt blöd, habe es gelesen, zum Glück sind alle Bilder und Texte von mir, allerdings bin ich am überlegen ob man Rezepte mit genauer Mengenangabe in Gramm hier noch einstellen kann oder Prozentual oder nur noch auflisten was drin ist oder gar nichts mehr an Angaben? Dann sind aber die ganzen Seifenbilder witzlos wenn man nichts dazu erfahren kann was drin ist. Muss man jetzt angeben von wem Öle und Fette, Farben, PÖ´s ÄÖ´s sind oder nicht frage ich mich nun?
- Schokolaaade
- Beiträge: 2124
- Registriert: Mittwoch 7. Januar 2015, 22:38
- Wohnort: München
Re: Verstoß gegen das Urheberrecht - Bitte alle lesen!!!
Ähm, ich denke doch.rokoud hat geschrieben:wenn sie Erben haben, hilft das aber leider auch nicht :mrgreen:
Tut mir leid, das deutsche Urheberrecht ist sehr kompliziert und passt überhaupt nicht zur Intetnetkultur mit den sozialen Netzwerken (Pinterest, Facebook....)elfenblume hat geschrieben:Danke Schokolaaade für Deinen Ausführungen jetzt ist mir eigentlich garnichts mehr klar.
Aber ich kann es ja jetzt immer wieder lesen Gott sei Dank zitiere ich nicht gerne daher kann ich auch nicht so schnell in diese Falle tappen, aber es gibt ja genug andere.
Rechtstexte eben wir könnt Ihr da nur durchblicken Ihr Juristen
Und Du wirst im Urheberrecht auch nur in ganz wenigen Fällen von einem Anwalt eine konkrete Aussage erhalten, die sich in einem ja oder nein erschöpft.
Und was das Urheberrecht bei Grenzüberschreitungen angeht, das wird dann noch schwieriger. Ich denke die Österreicher werden einfach wieder weitgehend das deutsche UrhG übernommen haben.
Und bei Zitaten scheidet es sich noch in Kleinzitate und Großzitate, danach wofür das Zitat verwendet wird usw, da kann man keine allgemeingültige Aussage treffen.
Und jetzt mache ich Baguette-Teig:
300g Wasser und 1/4 Stück Hefe 37°, 2 Min, Stufe 1 im Thermomix, 380g Mehl und 2 gestr. TL Salz dazu, 30 Sek auf Teigknetstufe. ;)
Liebe Grüße von Schoki!
mein Wichtelsteckbrief
mein Wichtelsteckbrief
Re: Verstoß gegen das Urheberrecht - Bitte alle lesen!!!
Wie gesagt, bin ich in diesem Rechtsgebiet nicht zuhause, aber es müsste doch ausreichen zu schreiben "ein Rezept nach XY, nämlich", oder?
- Schokolaaade
- Beiträge: 2124
- Registriert: Mittwoch 7. Januar 2015, 22:38
- Wohnort: München
Re: Verstoß gegen das Urheberrecht - Bitte alle lesen!!!
Steht doch oben: Rezepte unterliegen nicht dem Urheberrecht, maximal die Ausformuliereung der ARBEITSANWEISUNG, nicht die Zutatenliste. Und dann ist auch keine Quellenangabe erforderlich (aber moralisch schon angebracht).henni hat geschrieben:Fühlt sich jemand getroffen und reagiert dann so, echt blöd, habe es gelesen, zum Glück sind alle Bilder und Texte von mir, allerdings bin ich am überlegen ob man Rezepte mit genauer Mengenangabe in Gramm hier noch einstellen kann oder Prozentual oder nur noch auflisten was drin ist oder gar nichts mehr an Angaben? Dann sind aber die ganzen Seifenbilder witzlos wenn man nichts dazu erfahren kann was drin ist. Muss man jetzt angeben von wem Öle und Fette, Farben, PÖ´s ÄÖ´s sind oder nicht frage ich mich nun?
Und wieso angeben woher Du die Öle und Farben hast? Jetzt bin ich verwirrt.
Zuletzt geändert von Schokolaaade am Mittwoch 15. April 2015, 16:12, insgesamt 1-mal geändert.
Liebe Grüße von Schoki!
mein Wichtelsteckbrief
mein Wichtelsteckbrief
Re: Verstoß gegen das Urheberrecht - Bitte alle lesen!!!
Auch wenn sie kürzer als 70 Jahre tot sind? Du bist auf dem Gebiet die Fachfrau, aber ich dachte, dass das Verwertungsrecht auf die Erben übergehtSchokolaaade hat geschrieben:Ähm, ich denke doch.rokoud hat geschrieben:wenn sie Erben haben, hilft das aber leider auch nicht :mrgreen: