Verstoß gegen das Urheberrecht - Bitte alle lesen!!!
Moderator: Aconita
Re: Verstoß gegen das Urheberrecht - Bitte alle lesen!!!
@Brycha: Jösses, danke. Gut zu wissen!
Re: Verstoß gegen das Urheberrecht - Bitte alle lesen!!!
Ich hab jetzt auch keine "Zitat-Lösch-Panik" .... aber im Prinzip ist es ja sowas von belanglos, was da in der Signatur steht .... also wozu sich aufregen ... es verursacht mir keinerlei Beschwerden, stattdessen etwas hinzuschreiben, womit ich mir ganz sicher keine Schwierigkeiten einhandeln kann
Man muss es ja nicht herausfordern, wenn es einem keine Herzensangelegenheit ist :mrgreen:
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Re: Verstoß gegen das Urheberrecht - Bitte alle lesen!!!
Für die Forenbelange ist es vordergründig unwichtig, ob dem User "etwas passiert" - es ist wichtig, daß das Forum (der Betreiber) keine Abmahnung bekommt.Brycha hat geschrieben: Das muss nicht heißen, dass dir etwas passiert, wenn du die Signatur weiterverwendest. Aber es ist eben auch nicht richtig, dass dies auf jeden Fall rechtlich risikolos ist.
LG Brycha
Das ist nämlich die erste Anlaufstelle bei Schwierigkeiten.
Re: Verstoß gegen das Urheberrecht - Bitte alle lesen!!!
Ja, deshalb habe ich es vorsichtshalber entfernt und den Avatar wollte ich eh mal wechseln.
- Schnackeline
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Re: Verstoß gegen das Urheberrecht - Bitte alle lesen!!!
Frage:Schokolaaade hat geschrieben:
Mann kann also nicht einfach jede Kopie eines Werkes als Zitat bezeichnen und dadurch das Urheberrecht umgehen.
3. Quellenangaben: Es hält sich hartnäckig das Gerücht, dass die Angabe einer Quelle zu einem kopierten Text, Bild oder Foto die öffentliche Wiedergabe rechtmäßig macht. Das ist NICHT der Fall. Rechtmäßig ist die Wiedergabe nur, wenn sie mit Erlaubnis des Inhabers erfolgt.
Ist es jetzt erlaubt, jemanden noch Lebenden zu zitieren (und wenn es nur 1 Satz ist) und dessen Namen hinter das Zitat zu schreiben oder muss derjenige erst um Erlaubnis gebeten werden?
Selbige Frage gilt für Verstorbene, die noch keine 70 Jahre tot sind.
Re: Verstoß gegen das Urheberrecht - Bitte alle lesen!!!
Das finde ich einen wirklich wichtigen Hinweis, da jede/r, der oder die schon eine wissenschaftliche Arbeit geschrieben hat, gewöhnt ist "richtig" zu zitieren und sich daher vielleicht zu Unrecht auf der sicheren Seite fühlt mit dieser Vorgehensweise.Schokolaaade hat geschrieben:3. Quellenangaben: Es hält sich hartnäckig das Gerücht, dass die Angabe einer Quelle zu einem kopierten Text, Bild oder Foto die öffentliche Wiedergabe rechtmäßig macht. Das ist NICHT der Fall. Rechtmäßig ist die Wiedergabe nur, wenn sie mit Erlaubnis des Inhabers erfolgt.
Re: Verstoß gegen das Urheberrecht - Bitte alle lesen!!!
nur wenn man diesen Gedanken zu Ende denkt, dann würde man ja mit jeder wissenschaftlichen Arbeit (Diplom, Doktor, etc.) dir Urheberrechte verletzen - und das kann irgendwie auch nicht sein, oder...Lavarie hat geschrieben:Das finde ich einen wirklich wichtigen Hinweis, da jede/r, der oder die schon eine wissenschaftliche Arbeit geschrieben hat, gewöhnt ist "richtig" zu zitieren und sich daher vielleicht zu Unrecht auf der sicheren Seite fühlt mit dieser Vorgehensweise.Schokolaaade hat geschrieben:3. Quellenangaben: Es hält sich hartnäckig das Gerücht, dass die Angabe einer Quelle zu einem kopierten Text, Bild oder Foto die öffentliche Wiedergabe rechtmäßig macht. Das ist NICHT der Fall. Rechtmäßig ist die Wiedergabe nur, wenn sie mit Erlaubnis des Inhabers erfolgt.
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Re: Verstoß gegen das Urheberrecht - Bitte alle lesen!!!
Allerdings zitiert man da meistens (zumindest in allen Wissenschaften ausser den Geisteswissenschaften, bei denen weiss ich es nicht) nicht wörtlich, sondern beschreibt bereits Publiziertes mehr oder weniger grob und gibt dazu die Literaturstelle an. Das mag in Fächern wie Germanistik etc. anders sein. Wobei Wissenschaftler in der Regel explizit möchten, dass ihr gewonnenes Wissen weiterverbreitet wird und anderen bei deren Arbeit hilft, mit einer entsprechenden Zitierung natürlich (je mehr Zitierungen, desto mehr "wert" ist die eigene Arbeit, weil sich ja viele drauf stützen). Durch den Review Prozess fällt es normalerweise auch irgendjemanden auf, wenn ne Zitierung fehlt oder komplett falsch ist.Lavarie hat geschrieben:Das finde ich einen wirklich wichtigen Hinweis, da jede/r, der oder die schon eine wissenschaftliche Arbeit geschrieben hat, gewöhnt ist "richtig" zu zitieren und sich daher vielleicht zu Unrecht auf der sicheren Seite fühlt mit dieser Vorgehensweise.Schokolaaade hat geschrieben:3. Quellenangaben: Es hält sich hartnäckig das Gerücht, dass die Angabe einer Quelle zu einem kopierten Text, Bild oder Foto die öffentliche Wiedergabe rechtmäßig macht. Das ist NICHT der Fall. Rechtmäßig ist die Wiedergabe nur, wenn sie mit Erlaubnis des Inhabers erfolgt.
Und ähnlich halten wir es ja auch in unseren Forum: Wenn jemand ein Rezept nachsiedet, sagt er normalerweise, von wem er das Rezept hat. Das ist eine schöne Form der Anerkennung und des Lobes und man freut sich, wenn die eigene Arbeit anderen auch Freude macht und hilft :)! Bloss bei Sachen jenseits des Forum _müssen_ wir aufpassen. Nicht alle Menschen sind so lieb wie 99% der Mitglieder hier!
edit: keksli, die Rechte geben die Wissenschaftler ab, wenn sie den Kram in nem Journal veröffentlichen. Die liegen dann beim Verlag. Und der hat ein definitives Interesse dran, dass die eigenen Zeitschriften oder Artikel daraus verkauft werden. Je mehr daraus zitiert wird, desto mehr ist das Journal "wert".
edit2: Ausserdem sind die wenigsten Verlage in D und wie Brycha schon sagte, es gilt, dass Zitate für die Unterstreichung eigener Argumente genutzt werden können. Ein Zitat ohne Zusammenhang, zB. in der Signatur, dient ja nicht der eigenen Argumentation.
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Re: Verstoß gegen das Urheberrecht - Bitte alle lesen!!!
Schnackeline hat geschrieben:Frage:Schokolaaade hat geschrieben: Mann kann also nicht einfach jede Kopie eines Werkes als Zitat bezeichnen und dadurch das Urheberrecht umgehen.
3. Quellenangaben: Es hält sich hartnäckig das Gerücht, dass die Angabe einer Quelle zu einem kopierten Text, Bild oder Foto die öffentliche Wiedergabe rechtmäßig macht. Das ist NICHT der Fall. Rechtmäßig ist die Wiedergabe nur, wenn sie mit Erlaubnis des Inhabers erfolgt.
Ist es jetzt erlaubt, jemanden noch Lebenden zu zitieren (und wenn es nur 1 Satz ist) und dessen Namen hinter das Zitat zu schreiben oder muss derjenige erst um Erlaubnis gebeten werden?
Selbige Frage gilt für Verstorbene, die noch keine 70 Jahre tot sind.
Genau: § 51 UrhG regelt, wie das Vervielfältigen, Verbreiten und öffentlich Wiedergeben zum Zweck des Zitats zulässig ist, "sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist".goodgirl hat geschrieben:es gilt, dass Zitate für die Unterstreichung eigener Argumente genutzt werden können. Ein Zitat ohne Zusammenhang, zB. in der Signatur, dient ja nicht der eigenen Argumentation.
Es kommt also immer darauf an, weshalb etwas (natürlich mit Quellenangabe) zitiert wird. Wenn man sich damit auseinandersetzt, daraus einen eigenen Gedanken zu entwickeln, das zusätzlich "untermalt", dann ist ein Zitat erlaubt. In den Signaturen dienen Zitate aber nicht als Argumentationshilfe oder als Beleg für eine eigene Meinung. Sie sind nur "Deko". Da ist kein "besonderer Zweck" zu erkennen, da nützt dann auch die Quellenangabe nichts.
LG Brycha
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Re: Verstoß gegen das Urheberrecht - Bitte alle lesen!!!
Das heißt also, daß alle, die ein Zitat (und sei es nur ein Satz) einer noch lebenden bzw. noch nicht 70 Jahre toten Person verwenden -auch mit Namen des Verfassers- und dazu nicht die explizite Erlaubnis entweder des Verfassers oder seiner Rechtsnachfolger(?) eingeholt haben, ihre Signatur besser löschen sollten - hab ich es jetzt richtig verstanden?
Sollte hierauf von Brycha oder Schokolaade ein JA kommen: macht das bitte.
Und: ich möchte bitte nicht bei jeder Signatur extra recherchieren müssen, hier setze ich auf Selbstverantwortung.
Sollte hierauf von Brycha oder Schokolaade ein JA kommen: macht das bitte.
Und: ich möchte bitte nicht bei jeder Signatur extra recherchieren müssen, hier setze ich auf Selbstverantwortung.